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   LSG Hessen, 27.05.2010 - L 8 KR 168/09   

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https://dejure.org/2010,15659
LSG Hessen, 27.05.2010 - L 8 KR 168/09 (https://dejure.org/2010,15659)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27.05.2010 - L 8 KR 168/09 (https://dejure.org/2010,15659)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27. Mai 2010 - L 8 KR 168/09 (https://dejure.org/2010,15659)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 Abs 1 S 1 SGB 4, § 17 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 4, § 2 Abs 1 S 1 Nr 2 ArEV, § 40 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG, R 31 Abs 7 Nr 4 EStR
    Sozialversicherung - Beitragspflicht bzw -freiheit - Arbeitseinkommen des Arbeitnehmers - Nichtzurechnung von Restaurant-Schecks bzw Essensmarken - Beachtung des Steuerrechts - keine stärkeren Kontrollen durch Sozialversicherungsträger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Restaurant-Schecks bzw. Essensmarken als Arbeitseinkommen des Arbeitnehmers; Anlehnung an das Steuerrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Restaurant-Schecks bzw. Essensmarken als Arbeitseinkommen des Arbeitnehmers; Anlehnung an das Steuerrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Niedersachsen, 11.01.2001 - 11 K 513/97

    Restaurantschecks als Sachbezug; Übliche arbeitstägliche Verköstigung durch vom

    Auszug aus LSG Hessen, 27.05.2010 - L 8 KR 168/09
    Die Ausgabe mit derart umfangreichen Einsatzmöglichkeiten stehe nicht mehr im Einklang mit Sinn und Zweck der Regelung von R 31 Abs. 7 LStR (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 28. September 2000, Az.: 11 K 380/98 und Urteil vom 11. Januar 2001, Az.: 11 K 513/97).
  • FG Niedersachsen, 28.09.2000 - 11 K 380/98

    Keine Anwendung der Sachbezugswerte auf sog. Restaurantschecks im Nennwert von

    Auszug aus LSG Hessen, 27.05.2010 - L 8 KR 168/09
    Die Ausgabe mit derart umfangreichen Einsatzmöglichkeiten stehe nicht mehr im Einklang mit Sinn und Zweck der Regelung von R 31 Abs. 7 LStR (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 28. September 2000, Az.: 11 K 380/98 und Urteil vom 11. Januar 2001, Az.: 11 K 513/97).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 11 R 4048/15

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - beitragsrechtliche Berücksichtigung

    Allein die abstrakte Möglichkeit missbräuchlicher Verwendung der Restaurantschecks steht der Anwendung der die Klägerin begünstigenden Vorschriften nicht entgegen (ebenso Hessisches LSG 27.05.2010, L 8 KR 168/09, juris; strenger: FG Düsseldorf 19.05.2010, 15 K 1185/09, juris mwN - im Widerspruch zur zeitlich späteren BFH-Rechtsprechung aber von Barlohn iSv § 8 Abs. 1 EStG ausgehend).
  • FG Sachsen-Anhalt, 14.11.2019 - 2 K 768/16

    Mitarbeiterverpflegung durch Restaurantschecks - Bewertung der Sachbezüge

    Zulässig ist auch die Einlösung von Essensmarken in Lebensmittelgeschäften, sofern durch Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Lebensmittelgeschäft sichergestellt sei, dass auf die Essenmarken nur Lebensmittel zum Verzehr während der Arbeitszeit verabfolgt werden dürfen (BFH-Urteil vom 21. März 1975 VI R 94/72, BFHE 115, 268, BStBl II 1975, 486, Rn. 12; ebenso: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Mai 2016 L 11 R 4048/15, Rn. 82, juris ebenso Hessisches LSG 27.05.2010, L 8 KR 168/09, SG F., Urteil vom 6. April 2009 - S 25 KR 636/06 - beide juris; vgl. im Übrigen auch BMF-Schreiben vom 18. Januar 2019, IV C 5-S 2334/08/10006-01, FMNR027000019v).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.11.2015 - L 1 RS 33/12

    Sonderversorgung der Angehörigen der Zollverwaltung - ehemalige DDR -

    Außerdem sei das Verpflegungsgeld auch deswegen kein Arbeitsentgelt, weil es gemäß § 17 Abs. 1 SGB IV i.V.m. § 2 Nr. 2 ArEV i.V.m. § 40 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) nicht zum Arbeitsentgelt zu rechnen gewesen wäre (Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 27. Mai 2010, L 8 KR 168/09).
  • FG Düsseldorf, 19.05.2010 - 15 K 1185/09

    Essenszuschüsse in Form von Restaurantschecks

    Zum einen sei das Urteil aufgrund des vor dem Landessozialgericht anhängigen Berufungsverfahrens (Az. L 8 KR 168/09) noch nicht rechtskräftig; zum anderen liege dem Urteil ein mit dem vorliegenden Streitfall nicht identischer Sachverhalt zugrunde, denn während das SG die Behandlung der Restaurantschecks als Arbeitsentgelt allein wegen der theoretischen Möglichkeit einer missbräuchlichen Verwendung abgelehnt habe, lägen im vorliegenden Fall mehrere Indizien dafür vor, dass die Schecks tatsächlich zweckwidrig eingelöst worden seien.
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